Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff / Ship Security Officer
Auf jedem Schiff muss ein nach STCW ausgebildeter Beauftragter für die Gefahrenabwehr (SSO) eingesetzt werden. Er hat unter anderem die Aufgaben, die Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen, die Besatzungen an Bord zu schulen, alle sicherheitsrelevanten Ereignisse zu melden sowie die Umsetzung des Gefahrenabwehrplans mit dem CSO und dem Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage (PFSO) zu koordinieren.
Seit dem 01.07.2009 benötigt ein SSO einen Befähigungsnachweis gemäß Regel VI/5 der Anlage zum STCW-Übereinkommen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Ausbildung.
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