Jährliche Unterweisung Atemschutzgeräteträger (DGUV 112-190)
Beschreibung
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen. Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Die Kursinhalte sind:
- Zweck des Atemschutzes
- Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)
- Atmung und Atemgifte
- Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten
- Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
- Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten
- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
- Praktische Trageübungen
Voraussetzung
Wir sind dazu verpflichtet, die Voraussetzungen für die Teilnahme anhand von eingereichten Dokumenten zu überprüfen. Bitte senden Sie alle Nachweise zusammen mit Ihrer Anmeldung in Kopie, gerne auch per E-Mail, zu.
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!) nicht älter als ein Jahr.
- Mindestalter: 18 Jahre
Wichtige Informationen
Dauer: 1/2 Tag
Sie erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung.
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